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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:
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Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – es verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich, ihre Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.
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Bei FEINLEICHT begrüßen wir diese Entwicklung ausdrücklich. Barrierefreiheit ist für uns kein Pflichtprogramm, sondern ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere digitalen Angebote – insbesondere unsere Website und unsere Services – so zugänglich wie möglich zu gestalten.
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Wir nehmen das Thema ernst und sind bestrebt, die gesetzlichen Vorgaben des BFSG nicht nur zu erfüllen, sondern eine möglichst barrierearme Nutzung für alle Menschen zu ermöglichen.
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Falls Sie bei der Nutzung unserer Website auf Barrieren stoßen oder Fragen, Hinweise oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihr Feedback. Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail unter info@feinleicht.de